Anwendbarkeit der 1v.H.-Regel trotz Ausschlusses der
Privatnutzung eines für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
zur Verfügung stehenden Dienstwagens wegen Anscheinsbeweises
Haftung (LSt) 1996 bis 1998
Leitsatz
Ein die Feststellungslast des FA
umkehrender Anscheinsbeweis, dass der Dienstwagen eines
Gesellschaftergeschäftsführers entgegen den Bestimmungen des
Gesellschafterbeschlusses auch für Privatfahrten genutzt wird, greift
nicht deshalb ein, weil dieser im Gegensatz zu den anderen beiden
Gesellschaftergeschäftsführern zwar der Eigentümer, aber aus
privaten Gründen nicht der Halter eines gleichwertigen, ihm allein und
ständig zur Verfügung stehenden Privatwagens ist und eine Verwendung
des Dienstwagens für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
erfolgt. Eine Pflicht zur Führung eines Fahrtenbuchs zum Nachweis, dass
keine Privatfahrten durchgeführt werden, besteht in diesem Falle nicht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): OAAAB-21940
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Online-Dokument
Sächsisches FG, Urteil v. 28.08.2002 - 3 K 2099/01
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