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Einkommensteuer; | Umzugskosten als Werbungskosten (§§ 9, 12 EStG)
Das Gebot der Rechtssicherheit erfordert, bei der Frage der beruflichen Veranlassung eines Umzugs regelmäßig nur auf objektiv feststellbare Umstände abzustellen, die typischerweise auf eine berufliche Veranlassung schließen lassen. Solche Umstände sind allein in dem Bestreben, ein abgeschlossenes Arbeitszimmer einzurichten, nicht gegeben (). Dieser Fall ist mit einem Umzug aus gegebenem beruflichen Anlaß (z. B. ArbG-Wechsel, Umzug in neue Betriebsräume, Fahrzeitverkürzung von wenigstens einer Stunde täglich) nicht vergleichbar. Bei einem solchen nicht aus beruflichem Anlaß durchgeführten Umzug können auch die durch den Transport von Arbeitsmitteln entstehenden anteiligen Aufwendungen nicht als WK berücksichtigt werden. Der Senat stellt hierzu weiter fe...