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NWB 21/2004 S. 163

Umsatzsteuer | Kleinunternehmergrenzen der neuen EU-Beitrittsstaaten

Durch die Richtlinie 2004/66/EG des Rates der Europäischen Union v. 26. 4. 2004 (ABl EU 2004 Nr. L 168 S. 35) ist u. a. auch die 6. EG-Richtlinie geändert worden. Dies betrifft insbesondere die Sonderregelung für Kleinunternehmen in Art. 24 der 6. EG-Richtlinie. Nach dem neuen Art. 24a der 6. EG-Richtlinie können bei der Anwendung des Art. 24 Abs. 2 bis 6 der 6. EG-Richtlinie folgende Mitgliedstaaten Stpfl., deren Jahresumsatz unter dem in Landeswährung zum Umrechnungskurs am Tag des Beitritts ausgedrückten Gegenwert folgender Beiträge liegt, von der Mehrwertsteuer befreien: Tschechische Republik: 35 000 €, Estland: 16 000 €, Zypern: 15 600 €, Lettland: 17 200 €, Litauen: 29 000 €, Ungarn: 35 000 €, Malta: 37 000 €, wenn die wirtschaftliche Tätigkeit hauptsächlich in der Lieferung von Waren besteht, 24 300 €, wenn die wirtschaftliche Tätigkeit hauptsächlich in der Erbringung von Dienstleistungen mit g...

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