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Lohnsteuer | Zahlungen aufgrund einer Haftungsinanspruchnahme als Erwerbsaufwendungen (§ 9 Abs. 1, § 12 Nr. 1 EStG; §§ 71, § 144 AO)
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Zahlungen aufgrund einer Haftung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung Dritter können bei einem GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer zu Erwerbsaufwendungen führen. (2) Eine Haftung nach § 71 AO stellt keine zusätzliche Strafsanktion für steuerunehrliches Verhalten dar, sondern soll allein den durch die Hinterziehungshandlung verursachten Vermögensschaden des Fiskus ausgleichen. (3) Ein Verstoß gegen die Aufzeichnungspflicht nach § 144 AO – für deren Erfüllung der Geschäftsführer einer GmbH nach § 34 Abs. 1 AO i. V. mit § 35 Abs. 1 GmbHG zu sorgen hat – vollzieht sich regelmäßig innerhalb des Einkunftserzielungsbereichs. Die private Lebensführung kann in einem solchen Fall ohne das Hinzutreten weiterer Umstände nicht betroffen sein. (4) Stehen Erwerbsa...