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Einkommensteuer | Aufwendungen für eine Fahrstuhlanlage keine außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG)
Aufwendungen für eine Fahrstuhlanlage an und in einem selbst bewohnten Einfamilienhaus, das in steiler Hanglage errichtet wurde, können selbst bei schwerer Krankheit des Stpfl. mangels „Belastung„ und „Außergewöhnlichkeit„ nicht als agw. Bel. gem. § 33 EStG berücksichtigt werden ().