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Einkommensteuer | Verwendung von für den eigenen landwirtschaftlichen Betrieb notwendigen Wirtschaftsgütern für außerbetriebliche Dienstleistungen (§ 13 EStG)
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Erbringt ein Landwirt mit WG seines BV auch Dienstleistungen für andere Land- und Forstwirte, kann es sich um landwirtschaftliche Nebenleistungen handeln, wenn diese WG auch für den eigenen landwirtschaftlichen Betrieb notwendig sind. (2) Eine gewerbliche Tätigkeit ist aber anzunehmen, wenn der Umsatz aus den erbrachten Dienstleistungen nachhaltig ein Drittel des Gesamtumsatzes des Land- und Forstwirts oder die in R 135 Abs. 9 Satz 3 EStR genannte Grenze von 51 500 € (100 000 DM) übersteigt. (3) Die Annahme eines land- und forstwirtschaftlichen Nebenbetriebs setzt zwar umsatzsteuerrechtlich voraus, dass dessen Unternehmer mit dem des Hauptbetriebs identisch ist (Hinweis auf , BStBl 1992 II S. 982). Diese durch den ums...