Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
OLG Hamm 04.03.1993 15 W 295/92

Wohnungseigentum; | Fälligkeit der Verwaltervergütung

Für die Fälligkeit der Vergütung des Wohnungseigentumsverwalters gilt, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist, § 614 Satz 1 BGB. Die Vergütung ist also erst nach Erbringung der Dienstleistung (insbesondere Vorlage der Jahresabrechnung) zu entrichten ().

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen