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BGH 11.11.1992 VIII ZR 238/91

Allgemeine Geschäftsbedingungen; | Begrenzung der Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten im kaufmännischen Verkehr

Eine Klausel in AGB, durch die der Verwender sich von wesentlichen Vertragspflichten freizeichnet, ist auch im kaufmännischen Verkehr unwirksam (st. Rspr., vgl. zuletzt BGH, NJW 1992 , 2016). Die Begrenzung der Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf einen Höchstbetrag ist in AGB auch gegenüber Kaufleuten dann nicht wirksam, wenn der Höchstbetrag die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden nicht abdeckt (; Anschluß an BGHZ 89, 363, 368)

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