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Steuerrecht | Vorsteuerabzugsrecht
Der EuGH hat in der Rs. C-152/02 mit Urt. v. 29. 4. 2004 wie folgt entschieden: Für den Vorsteuerabzug nach Art. 17 Abs. 2 Buchst. a der 6. MWSt-Richtlinie (77/388/EWG) ist Art. 18 Abs. 2 Unterabs. 1 dieser Richtlinie dahin auszulegen, dass das Vorsteuerabzugsrecht für den Erklärungszeitraum auszuüben ist, in dem die beiden nach dieser Bestimmung erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, dass die Lieferung der Gegenstände oder die Dienstleistung bewirkt wurde und dass der Stpfl. die Rechnung oder das Dokument besitzt, das nach den von den Mitgliedstaaten festgelegten Kriterien als Rechnung betrachtet werden kann.