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FG Münster Urteil v. - 9 K 491/01 K, G, F EFG 2004 S. 1006

Gesetze: KStG § 8 Abs 3, KStG § 8 Abs 3 S 2, EStG § 6a, KStG § 8

Körperschaften:

Erteilung einer Pensionszusage

Leitsatz

1) Ergibt sich aus den Umständen des Einzelfalls die besondere Bedeutung des Geschäftsführers für das Unternehmen und das mit der Erteilung verbundene eigenwirtschaftliche Interesse der Gesellschaft an der Sicherung der Tätigkeit des Geschäftsführers, steht die geringfügige Überschreitung des 60. Lebensjahres im Zeitpunkt der Erteilung einer Pensionszusage um zwei Monate und die Unterschreitung des zehnjährigen Erdienungszeitraums um ebenfalls zwei Monate der Anerkennung einer Pensionszusage nicht entgegen.

2) Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt hingegen vor, wenn die Gesellschaft die erteilte Zusage trotz verminderten Tätigkeitsumfangs und verminderten Geschäftsführergehalts nicht entsprechend anpaßt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 649 Nr. 11
EFG 2004 S. 1006
EFG 2004 S. 1006 Nr. 13
HAAAB-21199

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FG Münster, Urteil v. 19.12.2003 - 9 K 491/01 K, G, F

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