Verfassungsmäßigkeit der Bedarfsbewertung bebauter Grundstücke nach § 146 BewG
Leitsatz
Die Regelungen des pauschalierten Verfahrens zur Bedarfsbewertung bebauter Grundstücke nach § 146 BewG begegnen keinen verfassungsrechtlichen
Bedenken. Durch die Regelungen zum Mindestwert gemäß § 146 Abs. 6 i.V.m. § 145 Abs. 3 BewG und die Wertbegrenzung auf den
nachgewiesenen Verkehrswert nach § 146 Abs. 7 BewG ist ein sachgerechter und nicht willkürlicher Wertansatz gewährleistet.
Der Umstand, dass der ermittelte Bedarfswert regelmäßig unter dem Verkehrswert des § 9 BewG liegt, wurde vom Gesetzgeber aufgrund
der eingeschränkten Dispositionsfähigkeit über Grundvermögen bewusst in Kauf genommen.
Fundstelle(n): DStRE 2004 S. 1156 Nr. 19 EFG 2004 S. 967 EFG 2004 S. 967 Nr. 13 JAAAB-21194
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