Annahme eines verdeckten Gesellschaftsverhältnisses bei
Unterstützung eines neu gegründeten Unternehmens
Leitsatz
Die im Rahmen der Gründung einer
Apotheke zwischen der Existenzgründerin und der eine Apotheke innhabenden
Apothekerin geschlossenen Verträgen über die Überlassung
ausgestatteter Geschäftsräume und der unternehmerischen Beratung
führen nicht zur Annahme einer verdeckten Mitunternehmerschaft, wenn die
erfolgsabhängigen Beratungsvergütungen wegen der nicht zu erfolgenden
Einbeziehung des vereinnahmten Mietzinses angemessen sind, die Verpflichtung
zur Rücknahme der Apotheke keine Verlustbeteiligung darstellt,
zugesicherte monatliche Vorabvergütungen zu keiner gesellschaftsrechtlich
bedingten Nachschusspflicht führen, die Pflicht zur Einstellung der
beratenden Apothekerin der Absicherung deren wirtschaftlichen Risikos dient
sowie keine Verpflichtung zur Umsetzung der Beratungsempfehlungen besteht.
Fundstelle(n): YAAAB-21189
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Online-Dokument
Sächsisches FG, Urteil v. 17.03.2004 - 7 K 2335/01
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