Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Betrieb des
Unternehmens in Gebäude auf fremdem Grund und Boden
Umsatzsteuer 1996
Leitsatz
1. Voraussetzung einer nicht
steuerbaren Geschäftsveräußerung im Ganzen ist die
Übertragung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen durch den Unternehmer
auf den Erwerber. Daran fehlt es, wenn der Unternehmer das Inventar des
Betriebes an den Erwerber liefert, der gleichzeitig von der Ehefrau des
Betriebsinhabers das Grundstück mit dem darauf vom Unternehmer errichteten
Betriebsgebäude erwirbt.
2. Der Unternehmer liefert das auf
fremdem Grund und Boden errichtete Betriebsgebäude entgeltlich an den
Grundstückseigentümer, wenn dieser das Grundstück an einen
Dritten veräußert und mit dem Erlös betriebliche
Verbindlichkeiten des Unternehmers tilgt. Die Veräußerung des
Grundstücks setzt voraus, dass der Eigentümer des Gebäudes dem
Grundstückseigentümer zuvor – umsatzsteuerrechtlich – die
Verfügungsmacht an dem Gebäude verschafft hat.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): MAAAB-21180
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Online-Dokument
Sächsisches FG, Urteil v. 11.12.2003 - 1 K 1698/00
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