Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der
Rückforderung von Investitionszulage wegen des rückwirkenden
Ausschlusses der Doppelförderung aufgrund Inanspruchnahme erhöhter
Absetzungen durch Erwerber
Antrag auf Aussetzung der
Vollziehung (Investitionszulage nebst Zinsen 2000)
Leitsatz
Schließt die Vorschrift des
§ 3 Abs. 1 Satz 2
InvZulG 1999 erst seit der Änderung des
Investitionszulagengesetzes
1999 vom eine
Investitionszulagenbegünstigung der Herstellungsarbeiten an
Mietwohngebäuden wegen der Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen durch
die Erwerber aus, ist ernstlich zweifelhaft, ob für zuvor getätigte
Investitionen gewährte Investitionszulage zurückgefordert werden
kann.
Fundstelle(n): PAAAB-21179
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Sächsisches FG, Beschluss v. 02.09.2003 - 3 V 2194/02
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