Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Familienrecht | Anfechtung der Vaterschaft – Umgangsrecht von Bezugspersonen eines Kindes
Das Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Anfechtung der Vaterschaft und das Umgangsrecht von Bezugspersonen des Kindes, zur Registrierung von Vorsorgeverfügungen und zur Einführung von Vordrucken für die Vergütung von Berufsbetreuern v. ist im BGBl 2004 I S. 598 verkündet worden und am in Kraft getreten. In Umsetzung eines Beschlusses des BVerfG (v. - 1 BvR 1493/96 und 1724/91) kann der leibliche Vater eines Kindes nun die Vaterschaft eines nach geltendem Abstammungsrecht als Vater legitimierten Mannes anfechten, sofern zwischen Letzterem und dem Kind keine sozial-familiäre Beziehung besteht oder bestanden hat. Das Anfechtungsurteil beinhaltet die Feststellung der leiblichen Vaterschaft des Anfechtenden. Personen, insbesondere der leibliche Vater, zu denen das Kind eine sozial-familiäre Beziehun...