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BFH 19.02.2004 VI R 122/00, NWB 20/2004 S. 154

Lohnsteuer | GmbH nicht Arbeitgeberin ihrer von der Obergesellschaft entlohnten und vorübergehend entsandten Geschäftsführer (§ 42d Abs. 1 Nr. 1, § 38 Abs. 1 EStG; § 1 LStDV)

Wie der entschieden hat, ist eine GmbH nicht ArbG ihrer von einer Obergesellschaft entlohnten Geschäftsführer, wenn diese vorübergehend entsandt sind und nur im Rahmen ihres mit der Obergesellschaft abgeschlossenen Anstellungsvertrags tätig werden. Weiter hat der Senat festgestellt: Der Geschäftsführer einer GmbH ist stl. grds. AN, weil er als Organ in den Organismus der Gesellschaft eingegliedert ist und den Weisungen zu folgen hat, die sich aus dem Anstellungsvertrag und aus den Gesellschafterbeschlüssen i. V. mit den gesetzlichen Vorschriften ergeben. Daraus folgt jedoch nicht, dass ArbG des Geschäftsführers ausnahmslos die Gesellschaft sein muss, zu deren Organ er bestellt ist. – Anmerkung: Das Problem der Zurechnung von Löhnen bei AN-Entsen...BStBl 2000 II S. 41BStBl 1986 II S. 4BStBl 1958 III S. 182

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