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Einkommensteuer | beschränkte Steuerpflicht eines in den USA ansässigen Musikers, der für Konzerte im Inland engagiert wird (§§ 50a, 50d EStG)
Das ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Trägt der Veranstalter eines Konzerts die Kosten für den Transport des von ihm engagierten Künstlers zum Veranstaltungsort und für die Übernachtung und Verpflegung des Künstlers im Zusammenhang mit der Veranstaltung, so führt dies regelmäßig zu Einnahmen des Künstlers (Abgrenzung zum Senatsurt. v. - I R 28/87, BStBl 1989 II S. 449). (2) Ein Künstler erzielt Einnahmen „für das Kj„ i. S. des Art. 17 Abs. 1 DBA-USA, wenn die Einnahmen eine in dem betreffenden Kj erbrachte Leistung des Künstlers abgelten. Auf den Zeitpunkt des Zuflusses der Einnahmen kommt es in diesem Zusammenhang nicht an. (3) Ist in einem Vertrag ausdrücklich die Anwendung ausländischen Rechts vereinbart, so ist nach den Maßstäben jenes Rechts zu prüfen, ob die vereinbarten Z...BStBl 1990 II S. 967BStBl 1991 II S. 235