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Einkommensteuer | Inhalt und Wirkungen einer Steueranmeldung gemäß § 73e EStDV 1997 (§ 21, § 49, § 50a Abs. 4 EStG 1997)
Dem sind folgende Leitsätze vorangestellt: (1) Eine Steueranmeldung gem. § 73e EStDV enthält gegenüber dem Vergütungsschuldner eine Festsetzung dessen eigener Entrichtungssteuerschuld, die die beschränkte Steuerpflicht des Vergütungsgläubigers (= Steuerschuldners) voraussetzt. Im Rahmen des vom Vergütungsschuldner erhobenen Rechtsbehelfs ist die Anmeldung deswegen nicht nur daraufhin zu überprüfen, ob sie vom Vergütungsschuldner vorgenommen werden durfte, sondern auch, ob eine solche beschränkte Steuerpflicht tatsächlich vorliegt (Abgrenzung zu den Senatsbeschl. v. - I B 30/97, BStBl 1997 II S. 700, und v. - I B 69/02, BStBl 2003 II S. 189). (2) Überlässt eine ausländische KapGes die ihr von einem Dritten eingeräumten Rechte an der Person eines Sportlers sowie das Recht, von diesem bestimmte Dienstleis...BStBl 2003 II S. 859