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KG 30.11.1992 24 W 3802/92
Heizkostenabrechnung; | unverhältnismäßiger Kostenaufwand bei verbrauchsabhängiger Erfassung
Unverhältnismäßig hohe Kosten, die eine verbrauchsabhängige Abrechnung der Heizkosten entbehrlich machen, sind jedenfalls dann gegeben, wenn in einem 10-Jahres-Vergleich die Kosten für die Installation der Meßgeräte sowie für deren Wartung und Ablesung die voraussichtliche Einsparung von Energiekosten übersteigen ().