Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BBV 5/2004 S. 5

Mitunternehmerschaft bei stiller Beteiligung

Mitunternehmer ist ein stiller Gesellschafter regelmäßig, wenn er nicht nur am laufenden Gewinn und Verlust des Unternehmens teilhat, sondern auch an stillen Reserven und Firmenwert. Wer jederzeit mit einer Frist von 6 Monaten zum Buchwert aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden kann, ist nach Ansicht des , regelmäßig nicht Mitunternehmer.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB Erben und Vermögen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen