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Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte
Verfassungswidrigkeit nur temporär?
Die Besteuerung der Erträge aus Spekulationsgeschäften mit Wertpapieren steht seit Jahren in der Kritik, da offensichtlich lediglich ein geringer Anteil der Steuerpflichtigen seine Erträge in der Steuererklärung deklariert. So hatte bereits 1994 eine vom Landesfinanzministerium Nordrhein-Westfalen eingesetzte Arbeitsgruppe konstatiert, dass Spekulationsgewinne aus Wertpapiergeschäften weitgehend nicht erfasst würden, da entsprechende Angaben in den Einkommensteuererklärungen fehlten. Diese Situation führte gerade in den Boomjahren der Börsen in den 90er Jahren zu erheblichen Steuerausfällen in nicht bekannter Höhe. Oftmals war im Zusammenhang mit der Besteuerung von Spekulationsgewinnen sogar das Wort der „Dummensteuer„ zu hören.
Das Bundesverfassungsgericht hat nunmehr entschieden, dass die Regelung des § 23 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b EStG in der für die Veranlagungszeiträume 1997 und 1998 geltenden Fassung bei Veräußerungsgeschäften von Wertpapieren mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar und nichtig ist.
Dieser Beitrag zeichnet zunächst die für die Nichtigkeitserklärung der Norm durch das höchste deutsche Gericht verantwortlichen Umstände nach und erläutert k...