Nichtigkeit eines mündlichen
Einfuhrabgabenbescheids
Keine Auslegung der Nichtzahlung von
Abgaben als Rechtsbehelfseinlegung
Zulässigkeit der
Anfechtungsklage gegen nichtigen Bescheid
Eingangsabgaben
Leitsatz
1. Ein unter Berufung auf § 29a ZollV und Aushändigung des
Vordrucks 0700 mündlich bekannt gegebener Bescheid über die Erhebung
von Einfuhrabgaben ist wegen der Unwirksamkeit der Vorschrift aufgrund
fehlender Ermächtigungsgrundlage nichtig.
2. Die Nichtzahlung von mündlich erhobenen Eingangsabgaben kann
nicht als Rechtsbehelfseinlegung ausgelegt werden.
3. Aufgrund des erweckten Scheins der Rechtswirksamkeit ist eine
Anfechtungsklage gegen einen nichtigen Verwaltungsakt, für den keine
Rechtsbehelfsfrist zu wahren ist, zulässig.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): LAAAB-20943
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 23.03.2004 - 11 K 211/00
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