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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 2 K 84/03 EFG 2004 S. 1115

Gesetze: EStG 2002 § 10, EStG 2002 § 33 Abs. 1, EStG 2002 § 12 Nr. 1

Durch Preissteigerungen infolge der Euro-Bargeldeinführung entstandene Mehraufwendungen sind steuerlich nicht abzugsfähig

Nominalwertprinzip

Steuerrecht und Geldpolitik

Einkommensteuer 2002

Leitsatz

1. Verluste durch Geldentwertung infolge der Euro-Bargeldeinführung sind weder als Sonderausgaben, noch als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abzugsfähig. Sie sind weder im abschließenden Katalog des § 10 EStG enthalten, noch sind sie außergewöhnlich im Sinne von § 33 Abs. 1 EStG.

2. Bei der Besteuerung des Einkommens gilt das sogenannte Nominalwertprinzip, nach welchem inflationsbedingte Geldwertverluste steuerlich nicht abzugsfähig sind.

3. Das Steuerrecht ist nur Folgerecht der Geldpolitik. Es kann deren eventuelle Rechtsfehler nicht durch Gegenmaßnahmen ausgleichen.

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 1115
EFG 2004 S. 1115 Nr. 15
AAAAB-20938

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 10.03.2004 - 2 K 84/03

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