Durch Preissteigerungen infolge der Euro-Bargeldeinführung
entstandene Mehraufwendungen sind steuerlich nicht abzugsfähig
Nominalwertprinzip
Steuerrecht und Geldpolitik
Einkommensteuer 2002
Leitsatz
1. Verluste durch Geldentwertung
infolge der Euro-Bargeldeinführung sind weder als Sonderausgaben, noch als
außergewöhnliche Belastungen steuerlich abzugsfähig. Sie sind
weder im abschließenden Katalog des
§ 10 EStG enthalten, noch sind sie
außergewöhnlich im Sinne von
§ 33 Abs. 1 EStG.
2. Bei der Besteuerung des Einkommens
gilt das sogenannte Nominalwertprinzip, nach welchem inflationsbedingte
Geldwertverluste steuerlich nicht abzugsfähig sind.
3. Das Steuerrecht ist nur Folgerecht
der Geldpolitik. Es kann deren eventuelle Rechtsfehler nicht durch
Gegenmaßnahmen ausgleichen.
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 1115 EFG 2004 S. 1115 Nr. 15 AAAAB-20938
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 10.03.2004 - 2 K 84/03
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