Anspruch auf Erstattung auch der Einkommensteuer-Vorauszahlungen
bei Aufhebung eines wirksamen Jahressteuerbescheids nach Ablauf der
Festsetzungsfrist
Erstattung von Einkommensteuer 1981
Leitsatz
Wird nach Ablauf der
Festsetzungsfrist die vermeintliche Nichtigkeit des
Einkommensteuerjahresbescheides geltend gemacht und hebt das FA deswegen
rechtsirrtümlich den tatsächlich wirksamen Steuerbescheid auf, so
lebt dadurch der frühere Einkommensteuer-Vorauszahlungsbescheid nicht
wieder auf, so dass dem Steuerpflichtigen auch die Vorauszahlungen zu erstatten
sind.
Die Grundsätze von Treu und
Glauben stehen der Geltmachung des Erstattungsanspruchs des Steuerpflichtigen
nicht entgegen, wenn der entscheidungserhebliche Sachverhalt unstreitig
vollständig und wahrheitsgemäß offen gelegt worden ist und sich
das FA zu Unrecht der rechtlich falschen Würdigung des Steuerpflichtigen
(hier: Nichtigkeit aufgrund Adressierungsmangels) angeschlossen hat.
Fundstelle(n): DStRE 2005 S. 474 Nr. 8 EFG 2004 S. 1101 EFG 2004 S. 1101 Nr. 15 GAAAB-20936
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 10.03.2004 - 2 K 147/01
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