Abgrenzung eines Darlehens zur stillen Gesellschaft
Im Rahmen einer Beteiligung an einem Schneeballsystem zugeflossene
Beträge als Kapitalrückzahlung oder Zinserträge
Keine stille Gesellschaft, sondern Darlehensvertrag bei Vereinbarung
eines festen Zinssatzes
Einkünfte aus
Kapitalvermögen
Einkommensteuer 1996
Leitsatz
1. Bei Kapitalüberlassung mit Vereinbarung einer festen
Verzinsung liegt kein stilles Gesellschaftsverhältnis, sondern –
ungeachtet der Bezeichnung – ein Darlehensverhältnis vor, das zu
Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG
führt.
2. Zahlungen, die einem Anleger als Entgelt für die
Kapitalüberlassung auf seinem Bankkonto gutgeschrieben werden, sind ihm
auch dann zugeflossen und führen zu Einkünften aus
Kapitalvermögen, wenn der Schuldner die Zahlungen nicht aus
erwirtschafteten Mitteln leistet, sondern im Rahmen eines Schneeballsystems
Geldbeträge von Investoren dazu verwendet, alte Schulden abzudecken und
Renditen auszuzahlen.
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