Aussetzung der Vollziehung eines
Verlustfeststellungsbescheides
Zurechnung eines
Liquidationsverlusts aus treuhänderisch gehaltener wesentlicher
Beteiligung
AdV eines Bescheides über die gesonderte
Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs nach
§ 10 d Abs. 4
EStG nur, soweit dieser einen Grundlagenbescheid, nicht
soweit er einen Folgebescheid darstellt, zulässig. Die Vollziehung kann
dabei nur in der Höhe angesetzt werden, wie der angefochtene
Feststellungsbescheid in eine für den ASt günstige Rechtsposition
eingreift. Eine Treuhandvereinbarung hindert Einkünfte nach
§ 17 Abs. 1 EStG
nur dann, wie diese dazu führt, daß bereits bei Gründung der
GmbH keine wesentliche Beteiligung bestand
Aussetzung der
Vollziehung in Sachen Einkommensteuer 1992
gesonderte
Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Einkommensteuer zum
und zum
Leitsatz
1. Die Aussetzung der Vollziehung
eines Verlustfeststellungsbescheides ist ausgeschlossen, soweit in ihm
lediglich die in dem Verlustfeststellungsbescheid des vorangegangenen
Veranlagungszeitraums (Grundlagenbescheid) verbindlich getroffenen
Entscheidungen übernommen werden.
2. Eine Treuhandvereinbarung hindert
Einkünfte nach
§ 17 Abs. 1 EStG
nur dann, wenn diese dazu führt, dass bereits bei Gründung der
Gesellschaft keine wesentliche Beteiligung bestanden hat. Bei der Prüfung,
ob ein Treuhandverhältnis tatsächlich gegeben ist, ist ein strenger
Maßstab anzulegen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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