Auszahlung eines Erstattungsbetrags im Falle von
zusammenveranlagten Ehegatten
Rückforderungsbescheides
Leitsatz
Sind Ehegatten zusammen zur
Einkommensteuer veranlagt worden, wirkt die Auszahlung des Erstattungsbetrags
an einen Ehegatten auch für und gegen den anderen Ehegatten. Das Finanzamt
darf demgegenüber den Erstattungsbetrag dann nicht mehr an den materiell
nicht erstattungsberechtigten Ehegatten auszahlen, wenn es erkennt oder
erkennen muss, dass der andere Ehegatte mit dieser Verfahrensweise aus
beachtlichen Gründen nicht einverstanden ist. Dies ist etwa der Fall, wenn
ein Ehegatte die Erstattung an den anderen Ehegatten nicht billigt. Dann ist
die widerlegbare gesetzliche Vermutung hinsichtlich einer Einziehungsvollmacht
des einen Ehegatten für den anderen Ehegatten widerlegt und das Finanzamt
wird bei Auszahlung an den anderen Ehegatten von seiner Zahlungspflicht
gegenüber dem materiell Erstattungsberechtigten nicht frei.
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 908 EFG 2004 S. 908 Nr. 12 BAAAB-20929
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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 23.02.2004 - 1 K 351/02
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