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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 1 K 351/02 EFG 2004 S. 908

Gesetze: EStG § 36 Abs. 4 S. 3, EStG § 26, EStG § 26b, AO 1977 § 37 Abs. 2, AO 1977 § 47

Auszahlung eines Erstattungsbetrags im Falle von zusammenveranlagten Ehegatten

Rückforderungsbescheides

Leitsatz

Sind Ehegatten zusammen zur Einkommensteuer veranlagt worden, wirkt die Auszahlung des Erstattungsbetrags an einen Ehegatten auch für und gegen den anderen Ehegatten. Das Finanzamt darf demgegenüber den Erstattungsbetrag dann nicht mehr an den materiell nicht erstattungsberechtigten Ehegatten auszahlen, wenn es erkennt oder erkennen muss, dass der andere Ehegatte mit dieser Verfahrensweise aus beachtlichen Gründen nicht einverstanden ist. Dies ist etwa der Fall, wenn ein Ehegatte die Erstattung an den anderen Ehegatten nicht billigt. Dann ist die widerlegbare gesetzliche Vermutung hinsichtlich einer Einziehungsvollmacht des einen Ehegatten für den anderen Ehegatten widerlegt und das Finanzamt wird bei Auszahlung an den anderen Ehegatten von seiner Zahlungspflicht gegenüber dem materiell Erstattungsberechtigten nicht frei.

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 908
EFG 2004 S. 908 Nr. 12
BAAAB-20929

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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 23.02.2004 - 1 K 351/02

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