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FG München  v. - 10 K 4566/02 EFG 2004 S. 1051

Gesetze: EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, LStDV § 1

Stromableserin ist Arbeitnehmerin

Leitsatz

Vergütungen einer Ortsbevollmächtigten eines Stromversorgungsunternehmens (E-Werk), die aufgrund eines Werkvertrags zum Jahresende die Zähler aller Kunden des E-Werks und während des Jahres die Zähler nur in Sonderfällen (z.B. bei Umzügen) abliest, ansonsten während des Jahres die Rechnungen, die sonstigen Briefe, Werbe- und Informationszeitungen an die Kunden des E-Werks verteilt, stellen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit dar. Eine Vertragsklausel, dass die Stromableserin nicht persönlich tätig werden muss, spricht zwar für eine selbständige Tätigkeit. Dieser Klausel ist indes keine gewichtige Bedeutung beizumessen, wenn aufgrund der niederen Vergütung durch das E-Werk die Beschäftigung von dritten Personen gegen Entgelt durch die Ortsbevollmächtigte kaum denkbar ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 1050 Nr. 14
EFG 2004 S. 1051
NAAAB-20925

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Nutzungsdauer:
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FG München v. 18.02.2004 - 10 K 4566/02

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