Erstmaliger Ansatz von Sicherheitszuschlägen bei
Schätzung der Umsatzsteuer wegen Nichtabgabe der
Jahressteuererklärung
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
(Umsatzsteuer 1998)
Leitsatz
1. Fehlende finanzielle Mittel
für die Erstellung von Steuererklärungen durch einen Berater sind
nicht geeignet, den Steuerpflichtigen von der fristgerechten Abgabe der
Erklärungen freizustellen.
2. Es ist ernstlich zweifelhaft, ob
das FA bei einer Schätzung wegen Nichtabgabe der Jahreserklärung
für eine in Insolvenz gefallene GmbH erstmals Sicherheitszuschläge
ansetzen darf, wenn es die Umsatzsteuer zunächst entsprechend den
Voranmeldungen und ohne Sicherheitszuschläge festgesetzt hatte und durch
die Sicherheitszuschläge offenbar nur ein früheres, unzutreffend
ermitteltes Schätzungsergebnis gestützt werden soll.
Fundstelle(n): RAAAB-20902
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Online-Dokument
Sächsisches FG, Beschluss v. 10.09.2003 - 6 V 568/02
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