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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 12 K 41/98 EFG 2004 S. 1120

Gesetze: EStG 1990 § 12 Nr. 1, EStG 1990 § 21 Abs. 1 Nr. 1

Einkunftserzielungsabsicht bei befristeter Vermietung

Einkommensteuer 1996

Leitsatz

Vermietet der Steuerpflichtige eine Wohnung durch einen befristeten Mietvertrag ohne Verlängerungsklausel, so ist eine Einkünfteerzielungsabsicht nicht anzunehmen, wenn während des Zeitraums der Vermietung ein Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten nach den erkennbaren Umständen unmöglich erzielt werden kann.

Fundstelle(n):
DB 2004 S. 2018 Nr. 38
EFG 2004 S. 1120
EFG 2004 S. 1120 Nr. 15
UAAAB-20898

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 25.07.2003 - 12 K 41/98

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