Schätzung der Besteuerungsgrundlagen einer GmbH wegen
Nichtabgabe von Steuererklärungen
Körperschaftsteuer
1993 und Umsatzsteuer 1992 und 1993
Leitsatz
1. Die Voraussetzungen für eine
Schätzung der Besteuerungsgrundlagen liegen vor, wenn eine GmbH trotz
Aufforderung die Körperschaftsteuererklärung und die
Umsatzsteuererklärung nicht abgegeben hat. Im Interesse der
Gleichmäßigkeit der Besteuerung muss ein Steuerpflichtiger, der
Veranlassung zur Schätzung gibt, es hinnehmen, dass die im Wesen jeder
Schätzung liegende Unsicherheit oder Fehlertoleranz gegen ihn
ausschlägt.
2. Hat eine GmbH die für ihre
Auskunft zu Gewinn und Umsatz ihres Unternehmens erforderliche Unterlagen
aufgrund eines Geschäftsbesorgungsvertrags nach
§ 675 BGB bei
einem Steuerberater abgegeben, so liegt es in ihrem Einflussbereich, sich die
im Rahmen steuerlicher Verfahren erforderlichen Informationen von ihrem
steuerlichen Berater zu verschaffen. Tut sie das nicht, kommt sie ihrer
Mitwirkungspflicht nicht nach.
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