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BBK 9/2004 S. 4397

Begünstigung von nachträglichen Herstellungsarbeiten

§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InvZulG 1999 begünstigt gem. nur den Teil der Anschaffungskosten für ein Gebäude, der auf Herstellungsarbeiten entfällt, die der Veräußerer nach dem rechtswirksamen Abschluss des obligatorischen Vertrags durchgeführt hat.

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