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BBK Nr. 9 vom Seite 395 Fach 3 Seite 1282

Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer

von StB Dipl.-Betriebsw. (FH) Jürgen Hegemann und und StB Dipl.-Betriebsw. (FH) Torsten Querbach, Frankfurt/M.
++ Kernaussagen ++

Grundsätzlich sind Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht abzugsfähig. § 4 Abs. 5 Nr. 6 Buchst. b EStG ist insofern unmissverständlich. Für bestimmte Ausnahmefälle wird jedoch der Betriebsausgaben-/Werbungskostenabzug wieder zugelassen. Diese Sonderfälle sind in der Praxis häufig problematisch. Nachdem der BFH den Beurteilungsrahmen durch seine Rechtsprechung teilweise neu abgesteckt hat, hat die FinVerw im ihre Auffassung dargelegt und ist im Wesentlichen dem BFH gefolgt. Der folgende Beitrag soll praxisorientiert darstellen, was bei der Beurteilung der Abzugsfähigkeit zu beachten ist.


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++ Kurzgliederung ++
I.II.III.IV.V.
EinführungAbzugsfähigkeit der Aufwendungen Begriff des „Arbeitszimmers„Begriff des „häuslichen„ ArbeitszimmersAbgrenzungsmerkmale des häuslichen Arbeitszimmers•  Lage•  Funktion
Teil-Funktion
Funktionale Einheit
Ausstattung
VI.
Mittelpunkt der betrieblichen Tätigkeit
VII.
Bereitstellung eines „anderen Arbeitsplatzes„
Umfang sowie Art und Weise
Fallunterscheidung
VIII.
Zusammenfassung

I. Einführung

Aufgrund der gesetzlichen Formulierung in § 4 Abs. 5 Nr. 6 Buchst. b EStG und darin vermehrt verwendeten sog. unbestimmten...

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