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BFH 23.01.2004 VII B 126/03, NWB 19/2004 S. 150

Steuerberatung | Wiederbestellung als Steuerberater (§ 46 Abs. 2 Nr. 4, § 48 StBerG)

Bei einer weiterhin bestehenden Überschuldung eines ehemaligen Steuerberaters ohne Aussicht, die Schulden in absehbarer Zeit abtragen zu können, ist von einer Gefährdung der Interessen der Auftraggeber auch auszugehen, wenn das Insolvenzverfahren aufgehoben ist und sich der Schuldner in der sog. Wohlverhaltensphase bis zu der vom Gericht angekündigten Restschuldbefreiung befindet. Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG folgt aus dem Eintritt des Vermögensverfalls grundsätzlich die Gefährdung der Auftraggeberinteressen mit der Folge, dass die Bestellung als Steuerberater zu widerrufen ist, wenn nicht nachgewiesen wird, dass eine solche Gefährdung ausnahmsweise nicht besteht, wobei insoweit die Darlegungs- und Feststellungslast dem betroffenen Steuerberater obliegt (

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