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NWB 19/2004 S. 150

Krankenversicherung | Beitragssatz für privat versicherte Rentner

Das Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung hat den durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung zum mit Bek. v. (BAnz Nr. 77 v. S. 8905) auf 14,3 v. H. festgesetzt. Dieser Beitragssatz gilt für die Berechnung des Zuschusses zu den Aufwendungen für die Krankenversicherung der bei einem Unternehmen der privaten Krankenversicherung versicherten Bezieher einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, und zwar vom bis zum .

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