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Körperschaftsteuer | dienstzeitunabhängige Invaliditätszusage von 75 v. H. des Bruttogehalts als verdeckte Gewinnausschüttung an Gesellschafter-Geschäftsführer (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG)
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Zusage einer dienstzeitunabhängigen Invaliditätsversorgung durch eine GmbH zugunsten ihres beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers in Höhe von 75 v. H. des Bruttogehalts kann wegen ihrer Unüblichkeit auch dann zu vGA führen, wenn die Versorgungsanwartschaft von der GmbH aus Sicht des Zusagezeitpunkts finanziert werden kann. (2) Die Rückstellung wegen einer Versorgungszusage, die den Wert einer fehlenden Anwartschaft des Gesellschafter-Geschäftsführers auf gesetzliche Rentenleistungen ersetzt, ist stl. nur in jenem Umfang anzuerkennen, in dem sich die im Falle der Sozialversicherungspflicht zu erbringenden ArbG-Beiträge ausgewirkt hätten (Anschluss an Senatsurt. v. 15. 7.1 976 - I R 124/73, BStBl 1977 II S. 112). (3) Is...BStBl 1999 II S. 318