Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Abziehbarkeit einer privaten Versorgungsrente als Sonderausgabe (§ 10 Abs. 1 Nr. 1a, § 12 EStG)
Das ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Eine private Versorgungsrente ist nicht als Sonderausgabe (dauernde Last bzw. Leibrente gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG) abziehbar, wenn Abweichungen vom Vereinbarten bei der tatsächlichen Durchführung des Übergabevertrags auf ein Fehlen des erforderlichen Rechtsbindungswillens schließen lassen. (2) Machen die Parteien eines Versorgungsvertrags von einer vereinbarten Wertsicherungsklausel keinen Gebrauch, lässt dies für sich allein noch keinen zwingenden Schluss auf das Fehlen des Rechtsbindungswillens zu; die Abweichung vom Vereinbarten kann aber im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung von Bedeutung sein. Dazu führt der Senat weiter aus: Die Funktion des anzustellenden Fremdvergleichs im Falle der Vermögensübergabe gegen Versor...