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Einkommensteuer | Schuldzinsen bei einem Darlehen für die Anschaffung oder Herstellung eines teilweise vermieteten und teilweise selbstgenutzten Gebäudes
Der BFH hat mit den Urt. v. - IX R 44/95 (BStBl 1999 II S. 676) sowie v. - IX R 65/00 (BStBl 2003 II S. 389) und zuletzt v. - IX R 22/01 (NWB EN-Nr. 906/2003) zum Abzug von Schuldzinsen bei Darlehen für die Anschaffung oder Herstellung eines teilweise vermieteten und teilweise selbstgenutzten Gebäudes entschieden. Gemäß kann ein Stpfl., der ein teilweise vermietetes und teilweise selbstgenutztes Gebäude mit Eigenmitteln und Fremdmitteln finanziert, Darlehenszinsen als WK bei den Einkünften aus VuV abziehen, soweit er die Darlehensmittel tatsächlich zur Finanzierung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des vermieteten Gebäudeteils verwendet. Das BMF nimmt Stellung zur Zuordnung der Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie zum wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen Schul...