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Grundstücksrecht; | nachbarrechtlicher Anspruch bei umstürzenden Bäumen
Pflanzt oder unterhält ein Eigentümer auf seinem Grundstück einen Baum und stürzt dieser infolge eines ungewöhnlich heftigen Sturms (hier: Sturmböen mit Windstärken 9 bis 10) auf das Nachbargrundstück, so sind die damit verbundenen Beeinträchtigungen dem Eigentümer regelmäßig dann nicht als Störer zuzurechnen, wenn der Baum gegenüber normalen Einwirkungen der Naturkräfte hinreichend widerstandsfähig gewesen ist ().