OFD Koblenz - S 4400 A - St 53 4

Erwerb eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks

§ 1 Abs. 7 GrEStG ist durch Artikel 13 Nr. 1b des Steueränderungsgesetzes 2001 (BStBl 2002 I S. 4, 16) aufgehoben worden und letztmals auf Erwerbsvorgänge anzuwenden, die bis zum verwirklicht wurden. In der Gesetzesbegründung ist in der BR-Drucksache 399/01 hierzu folgendes ausgeführt:

„Der Az. II B 133/99 BStBl 2000 II S. 433 bekräftigt, dass der Erbbauzinsanspruch grunderwerbsteuerlich nicht Teil des belasteten Grundstücks ist. Da folglich der auf den Erbbauzinsanspruch entfallende Teil der Gegenleistung nicht zur grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage gehört, kommt es insoweit nicht zu einer Doppelbelastung. Damit entfällt die wesentliche Zielsetzung des § 1 Abs. 7.„

Für Erwerbsvorgänge die bis zum verwirklicht worden sind, gelten die Ausführungen im Fin Min Rheinland-Pfalz Erlass vom (GrESt-Kartei § 1 Abs. 1 GrEStG Karte 11 Seiten 6 u. 7).

OFD Koblenz v. - S 4400 A - St 53 4

Fundstelle(n):
FAAAB-20705