Streitwert des Verfahrens wegen der gesonderten Verlustfeststellung nach § 10d EStG
Körperschaftsteuer 1994
Leitsätze
Der Streitwert des Verfahrens über die gesonderte Feststellung eines verbleibenden Verlustabzugs bemisst sich nicht pauschal
in Höhe von 10 v.H. des geltend gemachten Erhöhungsbetrags, sondern nach der in Folge der veränderten Verlustfeststellung
geänderten Steuerbelastung, wenn die steuerlichen Folgen aus dem Verlustvortrag eindeutig zu ermitteln sind.
Der Streitwert wird auf EUR 1.495.528,00 festgesetzt.
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 925 EFG 2004 S. 925 Nr. 12 NAAAB-20643
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FG des Landes Brandenburg, Beschluss v. 16.03.2004 - 2 K 2408/00
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