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FG des Landes Brandenburg Beschluss v. - 1 V 24/04 EFG 2004 S. 937

Gesetze: UStG § 4 Nr. 14, SGB V § 124 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, SGB V § 124 Abs. 2 S. 1 Nr 2, SGB V § 124 Abs. 2 S. 1 Nr 3, EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1, FGO § 69 Abs. 3 S. 1, FGO § 69 Abs. 2 S. 2

Medizinische Fußpflege als umsatzsteuerbefreiter Heilberuf

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Umsatzsteuerbescheide 1999 und 2000

Leitsätze

Ernstlich zweifelhaft ist, ob die Umsätze eines Podologen allein wegen der fehlenden Krankenkassenzulassung nicht als ähnliche heilberufliche Tätigkeit i. S. des § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit sind, denn maßgebend zu prüfen ist, ob die Ausbildung und die Tätigkeit des medizinischen Fußpflegers mit den Voraussetzungen des § 124 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 SGB V vergleichbar sind.

Bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe einer die Instanz abschließenden Entscheidung des Senats über die Klage 1 K 2118/03 wird die Vollziehung der Umsatzsteuerbescheide 1999 vom und 2000 vom ausgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 937
EFG 2004 S. 937 Nr. 12
DAAAB-20642

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FG des Landes Brandenburg, Beschluss v. 12.03.2004 - 1 V 24/04

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