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FG des Landes Brandenburg Urteil v. - 4 K 3138/00 EFG 2004 S. 1328

Gesetze: KraftStG 1994 § 12 Abs. 2 Nr. 4KraftStG 1994 § 2 Abs. 2 S. 1KraftStG 1994 § 8 Nr. 2KraftStG 1994 § 12 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 KraftStG 1994 § 6 Alt. 2

Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einstufung von Serienfahrzeugen

Keine Bindungswirkung einer falschen Steuerfestsetzung nach Treu und Glauben

Kraftfahrzeugsteuer

Leitsätze

1. Bei Serienfahrzeugen ist in der Regel die Konzeption des Herstellers für Bauart und Einrichtung bestimmend und prägt die für die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einstufung maßgebliche objektive Beschaffenheit des Fahrzeuges entscheidend.

2. Allein die Verblechung der beiden hinteren Seitenfenster eines VW Golf stellt auch dann keinen Umstand dar, der die anderen nach dem äußeren Erscheinungsbild für die Einordnung als PKW sprechenden Umstände überlagert, wenn das Fahrzeug verkehrsrechtlich als LKW eingestuft ist.

3. Die Kraftfahrzeugsteuer entsteht, auch wenn sie unbefristet festgesetzt wird, bei fortlaufenden Entrichtungszeiträumen erst mit Beginn des jeweiligen Entrichtungszeitraums. Ihr haftet danach eine gewisse Vorläufigkeit an, die es dem Finanzamt ermöglicht, eine als falsch erkannte Rechtsauffassung zum frühestmöglichen Zeitpunkt aufzugeben, auch wenn der Steuerpflichtige auf diese (falsche) Rechtsauffassung vertraut haben sollte.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 1328
EFG 2004 S. 1328 Nr. 17
UAAAB-20632

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FG des Landes Brandenburg, Urteil v. 09.11.2003 - 4 K 3138/00

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