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FG Saarland 03.12.2003 1 K 200/00, IWB 8/2004 S. 843

Körperschaftsteuer | unbeschränkte Steuerpflicht einer liechtensteinischen AG

Eine in Liechtenstein nach dortigem Recht errichtete AG entspricht einer deutschen Kapitalgesellschaft. Demnach kann sie, soweit sie über eine Geschäftsleitung im Inland verfügt, unbeschränkt steuerpflichtig sein. Letzteres ist etwa dann der Fall, wenn der gesamte Schriftverkehr über inländische Standorte abgewickelt wird, sämtliche Depots, Immobilien und Beteiligungen im Inland geführt werden, liegen bzw. gehalten werden und sogar die Bilanzen in DM erstellt werden (). • Hinweis: Gesellschafter der Klin., einer liechtensteinischen AG, waren die im Inland ansässigen S und M sowie der in Liechtenstein wohnhafte W. Im Inland wurde die Klin., tätig im Bereich der Bau- und Objektfinanzierung, von der X-GmbH (Geschäftsführer: M...

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