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Mietrecht | erleichterte Kündigung von Mietverhältnissen im Beitrittsgebiet
Durch das Gesetz zur Aufhebung des Art. 232 § 2 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche v. 31. 3. 2004 (BGBl 2004 I S. 478), das am 1. 4. 2004 in Kraft getreten ist, wird die Kündigung von Mietverhältnissen über Wohnraum im Beitrittsgebiet weiter erleichtert. Danach liegt ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Vermietverhältnisses auch dann vor, wenn er durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde; die Möglichkeit, durch eine anderweitige Vermietung als Wohnraum eine höhere Miete zu erzielen, bleibt dabei aber außer Betracht.