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Oberste FinBeh der Länder 01.03.2004 S 3014, NWB 18/2004 S. 141

Bewertung | Berücksichtigung eines unentgeltlichen Nutzungsrechts beim Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nach § 146 Abs. 7 BewG

Der BFH hat im Urt. v. - II R 27/02 (BStBl 2003 II S. 179) entschieden, die Belastung aus einem unentgeltlichen Nutzungsrecht könne im Rahmen des Nachweises eines niedrigeren gemeinen Werts nach § 146 Abs. 7 BewG nicht zur Feststellung eines niedrigeren Grundstückswerts führen. Diese Entscheidung steht im Widerspruch zu H 163 und H 177 „Nießbrauchs- und andere Nutzungsrechte, die sich auf den Grundstückswert ausgewirkt haben„ ErbStH 2003. In Übereinstimmung mit den obersten FinBeh der anderen Länder sind die insoweit abweichenden Rechtsgrundsätze des nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden (gleich lautende Erlasse der obersten FinBeh der Länder; hier , BStBl 2004 I S. 272).

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