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BMF 08.03.1993 IV B 2 - S 2174 a - 1/93

Einkommensteuer; | Bewertung des beweglichen Anlagevermögens und des Vorratsvermögens (§ 6 EStG)

Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen der Gesamtwert der für einen einzelnen Festwert in Betracht kommenden WG von nachrangiger Bedeutung ist, sowie zu der Frage, welche Abschreibungsmethoden bei der Ermittlung der Wertigkeit beweglicher WG des Sachanlagevermögens (sog. Anhaltewert) zugrunde zu legen sind, hat der wie folgt Stellung genommen: Zur Beurteilung der Nachrangigkeit ist auf die Bilanzsumme abzustellen. Der Gesamtwert der für einen einzelnen Festwert in Betracht kommenden WG ist für das Unternehmen grds. von nachrangiger Bedeutung, wenn er an den dem Bilanzstichtag vorangegangenen fünf Bilanzstichtagen im Durchschnitt 10 v. H. der Bilanzsumme nicht überstiegen hat. Der Anhaltewert von beweglichen WG des Sachanlagevermöge...

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