Finanzministerium Baden-Württemberg - 3 - S 6532/2
Versicherungsteuer und Feuerschutzsteuer;
Vordruckmuster für die Steueranmeldungen
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder gilt Folgendes:
Beginnend mit dem Anmeldungszeitraum Juli 2002 ist die Versicherungsteuer (§ 8 VersStG) und die Feuerschutzsteuer (§ 8 FeuerschStG) nach den dafür vorgesehenen Vordrucken anzumelden.
Dieser Erlass entspricht dem
IV B 5 – S 6532 – 3/02 |
IV B 5 – S 6592 – 1/02 |
Finanzministerium Baden-Württemberg v. - 3 - S 6532/2
Fundstelle(n):
ZAAAB-20545