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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 8 K 85/02 EFG 2004 S. 704 Nr. 10

Gesetze: AO § 352, FGO § 48

Einspruchsbefugnis zur Vertretung berufener Geschäftsführer bei Feststellungsbescheiden

Leitsatz

  1. Gegen Bescheide über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen können u.a. zur Vertretung berufene Geschäftsführer Einspruch einlegen.

  2. Legt bei einer zweigliedrigen Grundstücksgesellschaft (GbR) einer der Gesellschafter im eigenen Namen und zugleich in Vollmacht des anderen Mitgesellschafters Einspruch ein und stimmt der andere Gesellschafter der Einspruchseinlegung zu, so ist der Gesellschafter, der den Einspruch eingelegt hat, insoweit allein zur Geschäftsführung befugt und damit auch zur Einlegung des Einspruchs.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 660 Nr. 11
EFG 2004 S. 704 Nr. 10
WAAAB-20439

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 25.02.2003 - 8 K 85/02

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