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FG Köln Urteil v. - 8 K 6831/00 EFG 2004 S. 884 Nr. 12

Gesetze: EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 9 Abs 1 S 2, EStG § 22 Nr 1, EStG § 9 Abs 1

Werbungskosten:

Kreditvermittlungsprovision bei sog. "Kombirente"

Leitsatz

Dem (, BFH/NV 2002, 268 = FR 2002, 293) ist nicht zu entnehmen, dass unabhängig von der Existenz sonstiger Provisionen die Kreditvermittlungsgebühr beim Erwerb einer sog. "Kombirente" in jedem Fall aufzuteilen ist. Eine Aufteilung ist insbesondere nicht vorzunehmen, wenn neben der Provision für die Kreditvermittlung - von Dritten - auch Provisionen für die übrigen Bausteine der Kombirente gezahlt wurden.

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 884 Nr. 12
MAAAB-20438

Preis:
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Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG Köln, Urteil v. 17.02.2004 - 8 K 6831/00

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